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Unser Erfolg.

Ende März 2012 wurden vom AZV Pfattertal die nun gültigen Bescheide für die Abwasser- Gebühren in den Zeiträumen 01.09. - 30.09.2009, 01.10.2009 - 30.09.2010 sowie für den bisher nicht abgerechneten Zeitraum 01.10.2010 - 30.09.2011 versandt.

Gültige Bescheide? - Nein, die Bescheide für die Gemeinde Alteglofsheim mussten wegen falschem Ansatz des verbrauchten Frischwassers neu herausgegeben werden.

Auch wenn das angewandte Berechnungsverfahren in den vorliegenden Bescheiden auf den ersten Blick kaum durchschaubar ist und für viel Verwirrung sorgte, scheinen die Bescheide jetzt rechnerisch richtig zu sein. 

Für Mehrzahl der Haushalte steht in dem Bescheid für den Zeitraum 01.10.2010 . 30.09.2011 in der Zeile Abrechnungsbetrag ein negativer Wert, also ein Guthaben. Allerdings wird dieser Betrag nicht ausgezahlt, sondern mit den fälligen Abschlagzahlungen verrechnet. 

Leider wirkt sich die Nachberechnung für Grundstücke mit relativ großer, befestigter Fläche wegen der massiven Anhebung der Oberflächenwassergebühren, negativ aus. 

Noch besser sieht es in der Zukunft aus. Anstatt der durch die Verbandsversammlung schon einmal beschlossenen Gebühr in Höhe von 4,40€/m³ müssen Sie künftig nur 2,88€/m³ Schmutzwasser zahlen.

Für eine angenommene vierköpfige Musterfamilie bedeutet dies eine 
jährliche Einsparung von 226,50€

Diese und weitere Informationen haben wir in einem Informationsbrief zusammengefasst, der an alle Mitglieder der Bürgerinitiative per Briefpost übersandt wird.

< Zum Informationsbrief der Bürgerinitiative >

Die Bürgerinitiative bleibt weiterhin wachsam denn in entscheidenden Bereichen beim AZV hat es bisher keine Änderungen gegeben.

11.04.2012

 Die Verbandsversammlung tagte am 08.03.2012
Mintraching, 08.03.2012 Die Gebühren im Nachberechnungszeitraum 01.06.2009 bis 30.09.2011 werden von 3,14€ auf 3,02€ gesenkt.
AZV gibt Informationen zum Sachstand der juristischen Aufarbeitung der gesetzwidrigen Finanztransaktionen.  < lesen Sie mehr >
< Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilungen in den nächsten Tagen >
09.03.2012

Die Skandale beim AZV Pfattertal reißen nicht ab!
Erneut deckt die Bürgerinitiative Unregelmäßigkeiten auf.
  •   War es Nachlässigkeit, Unvermögen oder Absicht der AZV-Administration? 
  • AZV unter Druck: Das Geld für laufende Verbindlichkeiten geht aus!
  • Wo waren die Kontrollorgane?                                                          

< Artikel als PDF-Datei >

07.03.2012

Kalkulation war rechtswidrig.

In einer Stellungnahme der Pressestelle des Landratsamtes wird den Ausführungen des AZV-Vorsitzenden in wesentlichen Punkten widersprochen. Hier einige Kernaussagen:
  • Die erste Gebührenkalkulation war rechtswidrig. 
  • Das die Kosten der Straßenentwässerung nicht den Kanalanschließern ... auferlegt werden dürfen, ergibt sich aus dem Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes. (KAG)   
  • ... eine seit langem bestehende Rechtslage.
  • Es liegt darüber hinaus in der Eigenverantwortung der Gemeinden und Zweckverbände ...
  • Anlass zur Prüfung der Kalkulation gab es im Rahmen des Muster Widerspruchsverfahren der Bürgerinitiative.
  • Der fehlerhafte Ansatz .... aus der Kalkulation nicht ersichtlich.  Aus diesem Grund konnte auch das Verwaltungsgericht Regensburg in diesem Punkt nichts beanstanden.                 < zur Presseerklärung des LRA >
Mit der Wahrheit nimmt man es beim AZV  weiterhin nicht so genau. Die fehlende Fachkompetenz bei den Verantwortlichen in Mintraching wird offenbar auch durch die Bürgermeister und Verbandsräte gedeckt. 
Mit welchen Überraschungen haben wir wohl noch zu rechnen?
16.02.2012

    "Experten rechneten Falsch"

< zum Pressebericht >
Die MZ hat beim Landratsamt (LRA) und AZV nachrecherchiert. Das LRA stellt ganz klar fest, dass Auslöser für das etwas genauere Hinsehen des LRA die Klage der Bürgerinitiative war. Ebenso wurde festgestellt, dass bei der Erstellung der Globalberechnung ganz klar bestehende Rechtsvorschriften durch die Verantwortlichen des AZV nicht beachtet wurden.
Wer die Schuld an diesem "Versäumnis" trägt, das ist nach Aussage des obertraublinger Bürgermeisters wohl nicht mehr nachvollziehbar.  Vielleicht will man es auch nicht nachvollziehen um niemandem beim AZV weh zu tun. - Er hofft zumindest, dass sich die Bürger durch die künftig niedrigeren Abwassergebühren beruhigen und der "verständliche Unmut" abnimmt.
Ob in diesen Zusammenhang von falsch rechnenden "Experten" beim AZV geredet werden kann,  muss wohl jede Bürgerin, jeder Bürger für sich beantworten.
14.12.2012

  Jetzt doch: Abwassergebühren sinken.

50 interessierte Bürger verfolgten am Donnerstag, dem 09. Februar die Sitzung der Verbandsräte des AZV Pfattertal. Vorgestellt wurde die neue Berechnung durch eine Mitarbeiterin der Firma WTE. Diese Firma war erneut mit der Erstellung der Globalberechnung beauftragt. Nachdem aber nichts erläutert wurde, hätte man sich den kostenträchtigen Auftritt von zwei Firmenmitarbeitern sparen können. 
Erneut hat die Führung des AZV ihre Inkompetenz .... < mehr lesen >  
10.02.2012

  Vorwürfe des AZV-Vorsitzenden an die Adresse der BI ...
... werden durch den Vorsitzenden der BI entkräftet.
Vielleicht werfen sie noch schnell einen Blick in die Lokalpresse.
 Presseberichte.
27.01.2012

  Das Verwaltungsgericht hat entschieden!

Die Klage des ehemaligen Vorsitzenden des "Abwasserzweckverbandes Pfattertal" (AZV), Herrn Joachim Stodolka, gegen den AZV, wegen zu erstattender Aufwandsentschädigungen, wurde  am 21.12.2011 abgewiesen. Das VG Regensburg hat keine Berufung zugelassen. 
Damit wurde auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der an den AZV angeschlossenen Gemeinden entschieden. Herr Joachim Stodolka muss zumindest die in zwei Jahren gesetzeswidrig einbehaltenen "Aufwandsentschädigung" zurückerstatten.
Der Bayerische Rundfunk berichtete auf BR1 um 12:30Uhr in den Regionalrichten vom Ausgang der Verhandlung.   < Bitte hier klicken >
Auch in der Lokalpresse gibt es wieder einige Berichte. < zu den Presseberichten >
21.12.2011

  Die Verbandsräte tagten am 08.11.2011!

Auf Berufung gegen das Urteil des VG Regensburg vom 24.10.2011 wird seitens des "AZV Pfattertal "verzichtet.
Die Verbandsräte folgten mehrheitlich dem Vorschlag der "Verwaltung" des AZV. 
Neben dem Vorsitzenden nahmen nur 11 der 16 Verbandsräte an der Sitzung teil. 5 der Teilnehmer waren als Vertreter der bestellten Verbandsräte von den Gemeinden entsandt. Offenbar hatte die "Verwaltung" Probleme die Termine mit den Gemeinden abzustimmen. Die 4 thalmassinger Mitglieder des Gremiums hatten zeitgleich eine Gemeinderatssitzung.
< Mehr Informationen gibt es im Newsletter Nr. 26 vom 09.12.2011 >
09.12.2011

  Der AZV steht im Dezember 2011 erneut als BEKLAGTER vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Termin: 21.12.2011 09:00Uhr im Bibliotheksaal (Haidplatz 1,  93047 Regensburg)
< zu den Pressemeitteilungen des VG Regensburg >
01.12.2011

  Der AZV Pfattertal informiert auf seiner Internetseite über die möglichen Folgen des VG-Urteils. 
< Link zur Information >
01.12.2011

  Das Urteil liegt jetzt in Schriftform vor.  

Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Das Gericht hat dem Parteien die Möglichkeit der Berufung eingeräumt. Diese ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung einzulegen. Eine eingehende Begründung muss innerhalb 2 Monaten nach Zustellung des Urteils eingelegt werden.
Durch das Verwaltungsgericht Regensburg wurde den klagenden Parteien sowohl das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 24.10.2011 als auch das 20 Seiten umfassende Urteil mit eingehender Begründung zugestellt.
Übrigens: In der Rubrik Downloads finden Sie auch andere interessante Dokumente. 
29.11.2011

Bitte beachten Sie auch den aktuellen Info-Brief der Bürgerinitiative an die Mitglieder.
Dieser wird an Mitglieder, die in der Beitrittserklärung eine Mailadresse angegeben haben, per Newsletter versandt. Mitglieder ohne Mailadresse erhalten ihn per Info-Post. 
Sie haben ihn nicht erhalten?  Dann melden sie sich einfach selbst zum Newsletter an.

!!! Für alle Mitglieder unserer Bürgerinitiative !!!

Schlemmergutschein über 50,00 € zu gewinnen!

Die Aktion läuft weiter. Ab sofort wird immer Freitags kurz nach 7:00Uhr ein Verein ausgelost

Die BI nimmt an der Aktion „Antenne Bayern zahlt Ihre Rechnung“ teil. Es kann und sollte jedes Vereinsmitglied an der Aktion teilnehmen.
Eingereicht wurde die Abschlagszahlung unseres Rechtsanwalts in Höhe von 4739,77 €.
Nach Nennung des Vereins
haben wir 3 Songs lang Zeit, bei ANTENNE BAYERN gebührenfrei anzurufen. Hier die kostenlose Studiohotline:

0800 - 994 1000
Dann zahlt ANTENNE BAYERN unsere Rechnung.

Das Mitglied, welches uns die Erstattung der eingereichten Rechnung sichert, erhält einen Schlemmergutschein in Höhe von 50,- €.

Der Vorstand mit den Beisitzern wird selbstverständlich auch teilnehmen, ist aber von dem Gewinn des Gutscheins ausgenommen.

Also aufgepasst und mitgemacht! Es kostet Sie persönlich nichts, aber Sie unterstützen damit unser gemeinsames Anliegen.

(Die Vorstandschaft)

10.10.2011

 !!! Nun ist die Katze aus dem Sack !!!  
Den Bürgerinnen und Bürgern der 5 Mitgliedsgemeinden des skandalumwitterten "Abwasserzweckverband Pfattertal" soll künftig noch tiefer in die Tasche gegriffen werden.
Auch die neue Globalberechnung schein mit alten Fehlern behaftet. Bestimmte Kosten werden weiterhin bewusst verschleiert.  - Der AZV ist trotz angekündigter Transparenz weit davon entfernt.
Der Gipfel der Unverschämtheit: Der sparsame Umgang mit Wasser ist Schuld an den gestiegenen Abwasserkosten. 
Haben die Verantwortlichen vergessen, dass sie nicht Feudalherren sind, sondern auf Zeit gewählte "Vertreter von uns Bürgern"?
Selbstverständlich berichtet auch die Presse über die neuesten Erkenntnisse.

Es ist ein Skandal: So sieht Transparenz beim AZV aus.
Den Verwaltungsgerichtshof (VGH) interessieren nicht die Auswirkungen der Misswirtschaft bei den Töchtern des AZV auf die Bürger, denn diese sind nur mittelbar betroffen.
Klagen kann nur, wer unmittelbar betroffen ist. - Das wäre der AZV bzw. die Gemeinden.
Aber was unternehmen die gegen die Satzung?
Bitte lesen Sie mehr zum Protokoll der VGH-Verhandlung.

Bahnt sich noch ein Skandal an?
Für die BI entsteht der Eindruck einer massiven Ungleichbehandlung der streitenden Parteien durch das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg.
<Die Donaupost vom 23.06.2011 berichtet dazu.>
24.06.2011

 

Petition der Bürgerinitiative wurde am 11.05.2011 ausführlich im "Ausschuss für kommunale Fragen und innere Sicherheit" des Bayerischen Landtages behandelt.

Eine Delegation von 8 Mitgliedern der BI konnte als Zuhörer an der Sitzung im Maximilianeum teilnehmen. 
Nach Berichterstattung durch die MdL Josef Zellmeier und Inge Auris entbrannte eine lebhafte Diskussion über die unglaublichen Vorgänge im Pfattertal. 
Unverständnis herrschte fraktionsübergreifend über "Blauäugigkeit" der Bürgermeister und Verbandsräte. Durch einen Vertreter des Innenministeriums wurde versucht, die Mitschuld der Rechtsaufsicht herabzuspielen. Mit Argumenten wie Personalmangel beim LRA Regensburg und "Rechtlich nicht zulässige" aber auch "nicht genehmigungspflichtige Finanztransaktionen" wollten sich die Abgeordneten nicht zufrieden geben.   
Dementsprechend endete die ca. 1 1/2 stündige Debatte, bei der auch der 2. Vorsitzende der BI, Herr Hermann Kremerskothen, ein 5 minütiges Statement abgeben konnte, ohne einen abschließenden Beschluss des Ausschusses. 
Das Innenministerium wird um detaillierte Stellungnahme zu strittigen Punkten gebeten, danach wird unsere Petition erneut in diesem Ausschuss behandelt. 
Den Beschluss, noch weitere Fakten vor einer endgültigen Entscheidung über die Petition einzuholen, sehen wir als einen Erfolg an. Hinzu kommt das rege Interesse  Abgeordneter aller Fraktionen, das sich in intensiven Gesprächen mit den Mitgliedern der BI in der Sitzungspause wiederspiegelte.
Ein ausführlicher Bericht folgt. Wir möchten schon jetzt auf unseren nächsten Informationsbrief hinweisen. Er wird an alle Mitglieder der BI ohne Mailadresse per Post und an die Mitglieder mit Mailadresse in Form unseres Newsletter zugestellt.

Beachten Sie bitte auch die aktuellen Pressemitteilungen.

13.05.2011

 

Ein neuer Widerspruch ...

... wird fällig, wenn die neuen Bescheide des AZV für das Jahr 2010 zugestellt werden.
Bitte beachten Sie die Rückseite der Bescheide: Ein Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die angegebenen Fristen für den Widerspruch sind unbedingt einzuhalten.
Hier ein Vordruck für den Widerspruch gegen die Gebührenbescheide 2010.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Informations- Veranstaltung am 14.11.2010
27.10.2010

Ab sofort erhalten Sie hier Informationen zu den Themen:

 

NUR GEMEINSAM SIND 
WIR STARK!

Unsere Anliegen betreffen jeden einzelnen Bürger der auf den AZV Pfattertal angeschlossenen Gemeinden Alteglofsheim, Köfering, Minteraching, Obertraubling (mit OT Gebelkofen) und Thalmassing. Egal ob Eigentümer oder Mieter.
Werden Sie Mitglied in unserer Bürgerinitiative. Machen Sie bitte auch Nachbarn und Bekannte auf die Bürgerinitiative aufmerksam.

 

 
Die neuen Prüfberichte des Landratsamtes. 
Am 14. Dezember fand im Rahmen einer Pressekonferenz die Vorstellung der Prüfberichte des Landratsamtes zur Arbeitsweise des AZV und seiner Tochterfirmen statt.
Lesen Sie selbst zu welch vernichtendem Urteil die Prüfer des Landratsamtes über die Gremien des AZV gekommen sind.
Sie finden Die Berichte auf unserer Homepage in der Rubrik DOWNLOADS oder direkt  unter den folgenden Links:
Überörtliche Prüfung des AZV  Sonderprüfung der VBA  Finanzkonzept 12/2010
17.12.2010

Der AZV Pfattertal ist für ein "Schwarzbuch" gut.

Der AZV hat es mit seinen kriminellen Machenschaften erreicht, in den Scheinwerferkegel des "Bundes der Steuerzahler" zu geraten.
Im Schwarzbuch 2010 ist zu lesen: <mehr>
  Alle bisherigen Beiträge der Funkmedien finden Sie jetzt zusammengefasst in der Rubrik "FUNKMEDIEN.
Die Leser der Tagespresse sagen ihre Meinung.

Lesen Sie mehr.

 

Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit der BI wird durch das Finanzamt Regensburg nicht anerkannt.
Begründung: Es fehlt der selbstlose Zweck des Vereins. Mit der Forderung nach Senkung bzw. einfrieren der Gebühren verfolgt die BI eigenwirtschaftliche Zwecke.(Zitat FA Regensburg)
29.05.2010
 
Ab sofort! 
Wir haben beschlossen Mitglieder unserer BI und andere Interessenten per Informationsblatt  (Newsletter) über Neue Erkenntnisse und neue Beiträge auf der Homepage zu informieren. 
Mitglieder die ihre Mailadresse auf dem Beitrittsformular angegeben haben, werden automatisch angemeldet. 
Andere Interessenten können sich ab sofort anonym anmelden. 
Um die Zustellung zu aktivieren erhält jedes Mitglied mit bekannter Mailadresse sowie jeder Interessent, der sich manuell angemeldet hat eine Mail. In dieser muss ein Bestätigungslink angeklickt werden.
Leider haben einige Mitglieder auf die Anmeldung nicht reagiert und die Mail mit dem Bestätigungslink nicht angeklickt.
Wir weisen darauf hin, dass diese Mitglieder künftig keine Mitteilungen als Ausdruck erhalten. Sie können sich aber jederzeit
über die Homepage zum Newsletter anmelden.


Mitglieder ohne Mailadresse erhalten das Informationsblatt selbstverständlich weiterhin als Ausdruck.
13.04.2010
 
 In eigener Sache.
Wegen vermehrter Anfragen hinsichtlich eventueller Verpflichtungen der Mitglieder unserer Bürgerinitiative möchten wir noch einmal auf folgendes hinweisen:
Die Mitglieder sind lediglich verpflichtet, den jeweils beschlossenen Jahresbeitrag zu zahlen. Weitere Kosten entsehen nicht.

Zur Haftung können wir folgende Aussage machen:
Als Mitglied eines eingetragenen Vereins (e.V.) haftet keine Einzelperson, sondern der Verein. Dies auch nicht unbegrenzt, sondern lediglich mit dem Vereinsvermögen.

Weitergehende Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein bestehen nicht.

Selbstverständlich ist es jedem Mitglied freigestellt, den Vorstand  bei seiner Arbeit zu unterstützen.
Dies geschieht dann aber auf freiwilliger Basis.
24. Februar 2010

 

 

Unsere Bankverbindung:

Raiffeisenbank Oberpfalz Süd e.G    
KontoNr.: 7505132

   Bankleitzahl: 75062026