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Unser Erfolg.
Ende März 2012 wurden vom AZV Pfattertal die nun gültigen
Bescheide für die Abwasser- Gebühren in den Zeiträumen 01.09. - 30.09.2009,
01.10.2009 - 30.09.2010 sowie für den bisher nicht abgerechneten Zeitraum
01.10.2010 - 30.09.2011 versandt.
Gültige Bescheide? - Nein, die Bescheide für die Gemeinde
Alteglofsheim mussten wegen falschem Ansatz des verbrauchten Frischwassers neu
herausgegeben werden.
Auch wenn das angewandte Berechnungsverfahren in den
vorliegenden Bescheiden auf den ersten Blick kaum durchschaubar ist und für
viel Verwirrung sorgte, scheinen die Bescheide jetzt rechnerisch richtig zu
sein.
Für Mehrzahl der Haushalte steht in dem Bescheid für den
Zeitraum 01.10.2010 . 30.09.2011 in der Zeile Abrechnungsbetrag ein negativer
Wert, also ein Guthaben. Allerdings wird dieser Betrag nicht ausgezahlt, sondern
mit den fälligen Abschlagzahlungen verrechnet.
Leider wirkt sich die Nachberechnung für Grundstücke mit
relativ großer, befestigter Fläche wegen der massiven Anhebung der
Oberflächenwassergebühren, negativ aus.
Noch besser sieht es in der Zukunft aus. Anstatt der durch die
Verbandsversammlung schon einmal beschlossenen Gebühr in Höhe von 4,40€/m³
müssen Sie künftig nur 2,88€/m³ Schmutzwasser
zahlen.
Für eine angenommene vierköpfige
Musterfamilie bedeutet dies eine
jährliche Einsparung von 226,50€
Diese und weitere Informationen haben wir in einem
Informationsbrief zusammengefasst, der an alle Mitglieder der Bürgerinitiative
per Briefpost übersandt wird.
< Zum
Informationsbrief der Bürgerinitiative >
Die Bürgerinitiative bleibt weiterhin wachsam denn in
entscheidenden Bereichen beim AZV hat es bisher keine Änderungen gegeben.
11.04.2012
Die Verbandsversammlung tagte am 08.03.2012
Mintraching, 08.03.2012 Die Gebühren im
Nachberechnungszeitraum 01.06.2009 bis 30.09.2011 werden von 3,14€ auf 3,02€
gesenkt.
AZV gibt Informationen zum Sachstand der juristischen Aufarbeitung der
gesetzwidrigen Finanztransaktionen. < lesen
Sie mehr >
09.03.2012
Die Skandale beim AZV Pfattertal reißen nicht ab!
Erneut deckt die Bürgerinitiative
Unregelmäßigkeiten auf.
-
War es Nachlässigkeit, Unvermögen oder Absicht der
AZV-Administration?
-
AZV unter Druck: Das Geld für laufende Verbindlichkeiten geht
aus!
-
Wo waren die
Kontrollorgane?
< Artikel
als PDF-Datei >
07.03.2012
In einer Stellungnahme der Pressestelle des Landratsamtes wird
den Ausführungen des AZV-Vorsitzenden in wesentlichen Punkten widersprochen.
Hier einige Kernaussagen:
-
Die erste Gebührenkalkulation war
rechtswidrig.
-
Das die Kosten der Straßenentwässerung nicht den
Kanalanschließern ... auferlegt werden dürfen, ergibt sich aus dem Artikel
8 des Kommunalabgabengesetzes. (KAG)
-
... eine seit langem bestehende Rechtslage.
-
Es liegt darüber hinaus in der Eigenverantwortung
der Gemeinden und Zweckverbände ...
-
Anlass zur Prüfung der Kalkulation gab es im
Rahmen des Muster Widerspruchsverfahren der Bürgerinitiative.
-
Der fehlerhafte Ansatz .... aus der Kalkulation nicht
ersichtlich. Aus diesem Grund konnte auch das Verwaltungsgericht
Regensburg in diesem Punkt nichts beanstanden.
<
zur Presseerklärung des LRA >
Mit der Wahrheit nimmt man es beim AZV weiterhin nicht so
genau. Die fehlende Fachkompetenz bei den Verantwortlichen in Mintraching wird
offenbar auch durch die Bürgermeister und Verbandsräte gedeckt.
Mit welchen Überraschungen haben wir wohl noch zu rechnen?
16.02.2012
Die MZ hat beim Landratsamt (LRA) und AZV nachrecherchiert. Das
LRA stellt ganz klar fest, dass Auslöser für das etwas genauere Hinsehen des
LRA die Klage der Bürgerinitiative war. Ebenso wurde festgestellt, dass bei der
Erstellung der Globalberechnung ganz klar bestehende Rechtsvorschriften durch
die Verantwortlichen des AZV nicht beachtet wurden.
Wer die Schuld an diesem "Versäumnis" trägt, das
ist nach Aussage des obertraublinger Bürgermeisters wohl nicht mehr
nachvollziehbar. Vielleicht will man es auch nicht nachvollziehen um
niemandem beim AZV weh zu tun. - Er hofft zumindest, dass sich die Bürger durch
die künftig niedrigeren Abwassergebühren beruhigen und der
"verständliche Unmut" abnimmt.
Ob in diesen Zusammenhang von falsch rechnenden "Experten"
beim AZV geredet werden kann, muss wohl jede Bürgerin, jeder Bürger für
sich beantworten.
14.12.2012
50 interessierte Bürger verfolgten am Donnerstag, dem 09.
Februar die Sitzung der Verbandsräte des AZV Pfattertal. Vorgestellt wurde die
neue Berechnung durch eine Mitarbeiterin der Firma WTE. Diese Firma war erneut
mit der Erstellung der Globalberechnung beauftragt. Nachdem aber nichts
erläutert wurde, hätte man sich den kostenträchtigen Auftritt von zwei
Firmenmitarbeitern sparen können.
Erneut hat die Führung des AZV ihre Inkompetenz .... <
mehr lesen >
10.02.2012
Vorwürfe des AZV-Vorsitzenden an die Adresse der BI ...
... werden durch den Vorsitzenden der BI entkräftet.
Vielleicht werfen sie noch schnell einen Blick in die
Lokalpresse.
Presseberichte.
27.01.2012
Das Verwaltungsgericht hat entschieden!
Die Klage des ehemaligen Vorsitzenden des
"Abwasserzweckverbandes Pfattertal" (AZV), Herrn Joachim Stodolka,
gegen den AZV, wegen zu erstattender Aufwandsentschädigungen,
wurde am 21.12.2011 abgewiesen. Das VG Regensburg hat keine
Berufung zugelassen.
Damit wurde auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der an
den AZV angeschlossenen Gemeinden entschieden. Herr Joachim Stodolka muss
zumindest die in zwei Jahren gesetzeswidrig einbehaltenen
"Aufwandsentschädigung" zurückerstatten.
Der Bayerische Rundfunk berichtete auf BR1 um 12:30Uhr in den
Regionalrichten vom Ausgang der Verhandlung. < Bitte
hier klicken >
Auch in der Lokalpresse gibt es wieder einige Berichte. < zu
den Presseberichten >
21.12.2011
Die Verbandsräte tagten am 08.11.2011!
Auf Berufung gegen das Urteil des VG Regensburg vom
24.10.2011 wird seitens des "AZV Pfattertal "verzichtet.
Die Verbandsräte folgten mehrheitlich dem Vorschlag der
"Verwaltung" des AZV.
Neben dem Vorsitzenden nahmen nur 11 der 16 Verbandsräte an
der Sitzung teil. 5 der Teilnehmer waren als Vertreter der bestellten
Verbandsräte von den Gemeinden entsandt. Offenbar hatte die
"Verwaltung" Probleme die Termine mit den Gemeinden abzustimmen. Die 4
thalmassinger Mitglieder des Gremiums hatten zeitgleich eine
Gemeinderatssitzung.
< Mehr Informationen gibt es im Newsletter
Nr. 26 vom 09.12.2011 >
09.12.2011
Der AZV steht im Dezember 2011 erneut als BEKLAGTER vor dem
Verwaltungsgericht Regensburg.
Termin: 21.12.2011 09:00Uhr im Bibliotheksaal (Haidplatz
1, 93047 Regensburg)
01.12.2011
Der AZV Pfattertal informiert auf seiner Internetseite über die
möglichen Folgen des VG-Urteils.
01.12.2011
Das Urteil liegt jetzt in Schriftform vor.
Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Das
Gericht hat dem Parteien die Möglichkeit der Berufung eingeräumt. Diese ist
innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung einzulegen. Eine
eingehende Begründung muss innerhalb 2 Monaten nach Zustellung des Urteils
eingelegt werden.
Durch das Verwaltungsgericht Regensburg wurde den klagenden
Parteien sowohl das Protokoll
der mündlichen Verhandlung vom 24.10.2011 als auch das 20 Seiten umfassende
Urteil mit
eingehender Begründung zugestellt.
Übrigens: In der Rubrik Downloads
finden Sie auch andere interessante Dokumente.
29.11.2011
Bitte
beachten Sie auch den aktuellen
Info-Brief der Bürgerinitiative an die Mitglieder.
Dieser wird an Mitglieder, die in der
Beitrittserklärung eine Mailadresse angegeben haben, per Newsletter versandt.
Mitglieder ohne Mailadresse erhalten ihn per Info-Post.
Sie haben ihn nicht erhalten? Dann melden
sie sich einfach selbst zum Newsletter an.
!!! Für alle
Mitglieder unserer Bürgerinitiative !!!
Schlemmergutschein
über 50,00 € zu gewinnen!
Die Aktion läuft weiter. Ab sofort wird immer Freitags kurz nach 7:00Uhr ein
Verein ausgelost
Die BI nimmt an der
Aktion „Antenne Bayern zahlt Ihre Rechnung“ teil. Es kann und sollte jedes
Vereinsmitglied an der Aktion teilnehmen.
Eingereicht wurde die
Abschlagszahlung unseres Rechtsanwalts in Höhe von 4739,77 €.
Nach Nennung des Vereins haben
wir 3 Songs lang Zeit, bei ANTENNE BAYERN gebührenfrei
anzurufen. Hier die kostenlose Studiohotline:
0800
- 994 1000
Dann zahlt ANTENNE
BAYERN unsere Rechnung.
Das Mitglied, welches
uns die Erstattung der eingereichten Rechnung sichert, erhält einen
Schlemmergutschein in Höhe von 50,- €.
Der
Vorstand mit den Beisitzern
wird selbstverständlich auch teilnehmen, ist
aber von dem Gewinn des Gutscheins ausgenommen.
Also aufgepasst und
mitgemacht! Es kostet Sie persönlich nichts, aber Sie unterstützen damit unser
gemeinsames Anliegen.
(Die Vorstandschaft)
10.10.2011
!!! Nun ist die Katze aus dem Sack !!!
Den Bürgerinnen und Bürgern der 5 Mitgliedsgemeinden des
skandalumwitterten "Abwasserzweckverband Pfattertal" soll künftig
noch tiefer in die Tasche gegriffen werden.
Auch die neue Globalberechnung
schein mit alten Fehlern behaftet. Bestimmte Kosten werden weiterhin bewusst
verschleiert. - Der AZV ist trotz angekündigter Transparenz weit
davon entfernt.
Der Gipfel der Unverschämtheit: Der sparsame Umgang mit Wasser
ist Schuld an den gestiegenen Abwasserkosten.
Haben die Verantwortlichen vergessen, dass sie nicht
Feudalherren sind, sondern auf Zeit gewählte "Vertreter von uns
Bürgern"?
Selbstverständlich berichtet auch die Presse
über die neuesten Erkenntnisse.
Es ist ein Skandal: So sieht
Transparenz beim AZV aus.
Den Verwaltungsgerichtshof (VGH) interessieren nicht die
Auswirkungen der Misswirtschaft bei den Töchtern des AZV auf die Bürger, denn
diese sind nur mittelbar betroffen.
Klagen kann nur, wer unmittelbar betroffen ist. - Das
wäre der AZV bzw. die Gemeinden.
Aber was unternehmen die gegen die Satzung?
Bahnt sich
noch ein Skandal an?
Für die BI entsteht der Eindruck einer massiven
Ungleichbehandlung der streitenden Parteien durch das Verwaltungsgericht (VG)
Regensburg.
24.06.2011
Petition der Bürgerinitiative wurde am 11.05.2011
ausführlich im "Ausschuss für kommunale Fragen und innere
Sicherheit" des Bayerischen Landtages behandelt.
Eine Delegation von 8 Mitgliedern der BI konnte als Zuhörer an
der Sitzung im Maximilianeum teilnehmen.
Nach Berichterstattung durch die MdL Josef Zellmeier und Inge Auris entbrannte
eine lebhafte Diskussion über die unglaublichen Vorgänge im Pfattertal.
Unverständnis herrschte fraktionsübergreifend über
"Blauäugigkeit" der Bürgermeister und Verbandsräte. Durch einen
Vertreter des Innenministeriums wurde versucht, die Mitschuld der Rechtsaufsicht
herabzuspielen. Mit Argumenten wie Personalmangel beim LRA Regensburg und
"Rechtlich nicht zulässige" aber auch "nicht
genehmigungspflichtige Finanztransaktionen" wollten sich die Abgeordneten
nicht zufrieden geben.
Dementsprechend endete die ca. 1 1/2 stündige Debatte, bei der
auch der 2. Vorsitzende der BI, Herr Hermann Kremerskothen, ein 5 minütiges
Statement abgeben konnte, ohne einen abschließenden Beschluss des
Ausschusses.
Das Innenministerium wird um detaillierte Stellungnahme zu
strittigen Punkten gebeten, danach wird unsere Petition erneut in diesem
Ausschuss behandelt.
Den Beschluss, noch weitere Fakten vor einer endgültigen
Entscheidung über die Petition einzuholen, sehen wir als einen Erfolg an. Hinzu
kommt das rege Interesse Abgeordneter aller Fraktionen, das sich in
intensiven Gesprächen mit den Mitgliedern der BI in der Sitzungspause
wiederspiegelte.
Ein ausführlicher Bericht folgt. Wir möchten schon jetzt auf
unseren nächsten Informationsbrief hinweisen. Er wird an alle Mitglieder der BI
ohne Mailadresse per Post und an die Mitglieder mit Mailadresse in Form unseres
Newsletter zugestellt.
Beachten Sie bitte auch die aktuellen Pressemitteilungen.
13.05.2011
Ein neuer Widerspruch
...
... wird fällig, wenn
die neuen Bescheide des AZV für das Jahr 2010 zugestellt werden.
Bitte beachten Sie die
Rückseite der Bescheide: Ein Widerspruch entbindet nicht von der
Zahlungsverpflichtung. Die angegebenen Fristen für den Widerspruch
sind unbedingt einzuhalten.
Weitere Informationen
erhalten Sie bei unserer Informations- Veranstaltung am 14.11.2010
27.10.2010
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Ab sofort erhalten Sie hier Informationen zu den
Themen:
-
Weiteres Vorgehen - Durchsetzen der in der Satzung
festgeschriebenen Ziele.
-
Verfassung von Widersprüchen
gegen die Abwassergebührenbescheide
-
-
-
Ab sofort auch Pressemiteilungen
der Donau-Post und des Wochenblattes.
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NUR GEMEINSAM SIND
WIR STARK!
Unsere Anliegen betreffen jeden einzelnen Bürger der auf den
AZV Pfattertal angeschlossenen Gemeinden Alteglofsheim, Köfering,
Minteraching, Obertraubling (mit OT Gebelkofen) und Thalmassing. Egal ob Eigentümer oder Mieter.
Werden Sie Mitglied in unserer
Bürgerinitiative. Machen Sie bitte auch Nachbarn und Bekannte auf
die Bürgerinitiative aufmerksam.
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Die neuen Prüfberichte des
Landratsamtes.
Am 14. Dezember fand im
Rahmen einer Pressekonferenz die Vorstellung der Prüfberichte des Landratsamtes zur Arbeitsweise
des AZV und seiner Tochterfirmen statt.
Lesen Sie selbst zu welch vernichtendem Urteil die Prüfer des
Landratsamtes über die Gremien des AZV gekommen sind.
Sie finden Die Berichte auf unserer Homepage in der Rubrik
DOWNLOADS oder direkt unter den folgenden Links:
17.12.2010
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Der
AZV Pfattertal ist für ein "Schwarzbuch" gut.
Der AZV hat es mit seinen kriminellen Machenschaften erreicht, in
den Scheinwerferkegel des "Bundes der Steuerzahler" zu
geraten.
Im Schwarzbuch 2010 ist zu lesen: <mehr>
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Alle bisherigen Beiträge der Funkmedien finden Sie jetzt
zusammengefasst in der Rubrik "FUNKMEDIEN.
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Die Leser der Tagespresse sagen ihre Meinung.
Lesen
Sie mehr.
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Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit der BI wird durch das Finanzamt Regensburg
nicht anerkannt.
Begründung: Es fehlt der selbstlose Zweck des Vereins. Mit der
Forderung nach Senkung bzw. einfrieren der Gebühren verfolgt die BI
eigenwirtschaftliche Zwecke.(Zitat FA Regensburg)
29.05.2010
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Ab sofort!
Wir haben beschlossen Mitglieder unserer BI und andere
Interessenten per Informationsblatt (Newsletter) über Neue Erkenntnisse und
neue Beiträge auf der Homepage zu informieren.
Mitglieder die ihre Mailadresse auf dem Beitrittsformular angegeben
haben, werden automatisch angemeldet.
Andere Interessenten können
sich ab sofort anonym anmelden.
Um die Zustellung zu aktivieren erhält jedes Mitglied mit
bekannter Mailadresse sowie jeder Interessent, der sich manuell
angemeldet hat eine Mail. In dieser muss ein Bestätigungslink angeklickt
werden.
Leider haben einige Mitglieder auf die
Anmeldung nicht reagiert und die Mail mit dem Bestätigungslink
nicht angeklickt.
Wir weisen darauf hin, dass diese Mitglieder künftig keine
Mitteilungen als Ausdruck erhalten. Sie können sich aber jederzeit
über die Homepage zum Newsletter anmelden.
Mitglieder ohne Mailadresse erhalten das Informationsblatt
selbstverständlich weiterhin als
Ausdruck.
13.04.2010
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In eigener Sache.
Wegen vermehrter Anfragen hinsichtlich eventueller
Verpflichtungen der Mitglieder unserer Bürgerinitiative möchten wir
noch einmal auf folgendes hinweisen:
Die Mitglieder sind lediglich verpflichtet, den jeweils beschlossenen
Jahresbeitrag zu zahlen. Weitere Kosten entsehen nicht.
Zur Haftung können wir folgende Aussage machen:
Als Mitglied eines eingetragenen Vereins (e.V.) haftet keine
Einzelperson, sondern der Verein. Dies auch nicht unbegrenzt, sondern
lediglich mit dem Vereinsvermögen.
Weitergehende Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein bestehen
nicht.
Selbstverständlich ist es jedem Mitglied freigestellt, den
Vorstand bei seiner Arbeit zu unterstützen.
Dies geschieht dann aber auf freiwilliger Basis.
24. Februar 2010
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